Allgemeine Geschäftsbedingungen der SaBi Hotel GmbH vom 01. März 2021
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der zwischen der Sabi Hotel GmbH (nachfolgend Hotel) und dem Kunden (Anschrift umseitig) geschlossenen Vereinbarung. Sie gelten für die Leistungen, die das Hotel unmittelbar erbringt und für Leistungen Dritter, die das Hotel für den Kunden bucht (Vermittlung). Vertragsparteien bei Vermittlung (z.B. Buchung von Theaterbesuchen, Bahnkarten usw.) werden ausschließlich der Dritte und der Kunde.
Der Inhalt dieses Vertrages richtet sich allein nach umseitigen Vereinbarungen und diesen AGB., Dies gilt auch, wenn die Auftragsbestätigung bzw. Ihr Bestätigungsschreiben des Kunden anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, die im Widerspruch zu diesem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Hotel der Auftragsbestätigung bzw. dem Bestätigungsschreiben nicht ausdrücklich widerspricht.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, können die Zimmer nach 17.00 Uhr anderweitig vergeben werden. Bei garantierten Reservierungen durch Voraus- oder Anzahlungen gilt dies nicht. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr freizugeben, sofern mit der Rezeption keine andere Abreisezeit vereinbart wurde.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder ein Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur gemäß den Regelungen des Mietrechts und nur für unmittelbare und vorhersehbare Schäden am Fahrzeug.
Nachrichten, Weckrufe und Post werden nach bestem Wissen vom Hotelpersonal aufgenommen und weitergeleitet bzw. ausgeführt. Das Hotel übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der SaBi Hotel GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die SaBi Hotel GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Nummer 2 bleiben dabei unberücksichtigt.
Jede Art der Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, den folgenden Anteil der vereinbarten Preise zu zahlen, soweit er nicht einen geringeren Schaden des Hotels nachweist:
Bei Buchungsaufträgen von mehr als 15 Personen (Gruppenarrangements und Tagungen) können folgende Logisnächte kostenfrei storniert werden:
Umfasst das vereinbarte Kontingent mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.
Jeder Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag muss dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden.
Werden die o.g. Fristen nicht eingehalten, haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen, abzüglich einer Aufwandsersparnis von 20 %. Der Hotelier wird bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert.
Veranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl.
Das Hotel behält sich vor, bei Anreise des Gastes ein Deposit zu verlangen und Zwischenrechnungen zu erstellen. Alle Forderungen des Hotels werden bei Abreise des Gastes fällig und sind an der Rezeption zu erfüllen. Wenn aufgrund besonderer Veranstaltungen die Forderung kreditiert und/ oder aufgrund besonderer Rechnungsstellung und Vereinbarung erst später fällig wird, bleibt der Sitz des Hotels weiterhin Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen. Auf Grund vorheriger Vereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermittler verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
Werden von anderen Vermittlern, welche Leistungen des Hotels vermitteln, erbetene Voraussetzungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
Alle Preisauszeichnungen und Vereinbarungen werden in Euro ausgewiesen. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurse
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der vom Gast überlassenen Räume berechtigt den Vermittler zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Kunden gegenüber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Mängel, welche bei einer Pauschalreise Ihrerseits zu Reklamationen führen, müssen innerhalb einer Frist von 8 Tagen schriftlich beim Veranstalter der Reise angezeigt werden. Hierbei ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.
Rechte aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch das Hotel nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Die Pflichten aus diesem Auftrag muss der Kunde persönlich erfüllen. Eine Übertragung auf Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels unzulässig.
Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Alexisbad, es sei denn, dass in diesem etwas anderes ausdrücklich schriftlich bestimmt worden ist.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über das Zustandekommen und die Erfüllung dieses Vertrages ist Quedlinburg, soweit es sich um Verträge mit Vollkaufleuten handelt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ungültigen Bestimmung entsprechen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.